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Das eigene Haus als persönlicher Lebensraum
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Es gibt viele rationale Gründe, die für den Bau eines eigenen Hauses sprechen. Aber wohl niemand baut ausschließlich ihretwegen. Neben Vermögensbildung oder Altersabsicherung bedeutet Bauen für die meisten Menschen ganz besonders auch eines: die großartige Möglichkeit, den persönlichen Lebensraum nach eigenen individuellen Vorstellungen zu gestalten und damit ein Stück von sich selbst zu verwirklichen. |
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Fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt
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Diese Zeit gilt es intensiv zu nutzen. Vor allem auch, um alte Lebensgewohnheiten zu überdenken und mögliche neue Wohnformen mit der Familie und Freunden zu diskutieren. Und je früher dabei ein Architekt oder eine Architektin mit am Tisch sitzt, desto besser. |
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Kostenfaktoren beherrschen
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Egal, ob man ein neues Haus bauen oder ein älteres Haus kaufen und modernisieren möchte - in keiner anderen Bauphase lässt sich zusammen mit einem erfahrenen Architekten oder einer erfahrenen Architektin so viel Geld einsparen wie in der Planungszeit. Beispielsweise durch einen klaren nutzerorientierten Grundriss, der nur mit wenigen Trennwänden auskommt. Oder etwa durch einen einfachen kompakten Baukörper, der auf unnötig gestaffelte Fassaden oder aufwendig strukturierte Dachlandschaften verzichtet. |
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Der "Freie Architekt" ist Ihr Anwalt in Bauangelegenheiten
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Wie viel Freude das eigene Haus später einmal machen wird, aber auch wie viel es unter dem Strich und in der langfristigen Nutzung kosten wird, kann man vor allem in der Planungszeit mit einer Summe vernünftiger Entscheidungen beeinflussen. Der Freie Architekt wird Sie als Bauherrn dabei unterstützen und als Ihr Treuhänder und Anwalt im Bauvorgang neutral und unabhängig die Auswahl der beteiligten Fachbetriebe begleiten, deren Angebote prüfen und die Ausführungen hinsichtlich Terminen, Qualität und Kosten überwachen. Damit ist ein wichtiges Prinzip beim Bauen erfüllt: die eindeutige Trennung von Planung und Ausführung. |
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Baugewerblich tätige "Architekten"
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Im Unterschied zu diesen zuletzt beschriebenen Leistungen der "Freien Architekten" zeigt die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Architektin" an, dass über die Ausübung des Architektenberufs hinaus noch eine gewerbliche Betätigung im Baubereich besteht, z. B. als Baustoffhersteller oder -händler, Inhaber eines Handwerkbetriebs, Bauunternehmer, Bauträger o.ä.. Der baugewerblich tätige Architekt bietet dem Bauherrn damit weitere Kenntnisse und verknüpfte Leistungen aus seinem Gewerbe. Er muss den Bauherrn aber ausdrücklich auf diese Verbindung hinweisen, da er wegen seiner eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht mehr uneingeschränkt als Sachwalter des Bauherrn anzusehen ist. |
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Sicherheit durch gesetzlich geregeltes Honorar
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Das Architektenhonorar ist gesetzlich geregelt: Gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) setzt es sich nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest. In jeder Phase des Bauens sind Leistung und Honorar des Architekten für den Bauherrn klar und transparent. Da alle Architekten auf derselben Honorarbasis arbeiten, bieten sie ihre Leistung somit nicht im Preis-, sondern einzig im Qualitätswettbewerb an. Was schließlich jedem Bauherrn zugute kommt, der mit einem Architekten baut. |