Bauen als kulturelle Leistung

Qualitätvolle Architektur hat viele Mütter und Väter. Mitglieder eines kommunalen Gremiums, von Aufsichtsräten oder Kommissionen übernehmen dabei eine wesentliche Funktion: sie sind Bauherren und entscheiden über Erfolg oder Misserfolg von Bauprojekten, die das Gesicht ihrer Gemeinde auf lange Zeit prägen. Diese Verantwortung ist zugleich eine große Chance, um die Baukultur der Gemeinde nachhaltig mitzugestalten. Architektur ist Umweltgestaltung und beeinflusst die Lebensqualität aller Bürger unmittelbar. Gebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter: mit energiesparender und wartungsfreundlicher Bauweise bieten sie auch künftigen Generationen angenehme Lebensräume. Öffentliche Bauherren können dazu beitragen, dass Bauen als kulturelle Leistung verstanden wird.

 

Verschiedene Vorgehensweisen

Wer für eine Bauaufgabe die optimale Lösung erzielen will, vergleicht am besten verschiedene Entwürfe nach Kriterien wie Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie Gestaltung und städtebauliche Einbindung. Alternative Entwürfe, die bei der Entscheidungsfindung helfen und die kreative Konkurrenz mehrerer Planungsteams herausfordern, können durch einen Architekturwettbewerb oder durch eine Mehrfachbeauftragung erfolgen. Beide Vorgehensweisen bieten einen anschaulichen Leistungsvergleich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen.

 

Mehrfachbeauftragung

Bei der Mehrfachbeauftragung schließt der Auftraggeber mit den Architekturbüros seiner Wahl jeweils einen Vertrag über eine Vorplanungsleistung ab, die gemäß den festgehaltenen Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet wird.

 

Architekturwettbewerb

Bei einem Wettbewerb werden die Preise und Ankäufe (bzw. eine Bearbeitungspauschale) entsprechend einem Basishonorar festgelegt. Die Grundsätze und Richtlinien für Gewerbe (GRW) garantieren einen fairen Ablauf des Verfahrens, das im Vergleich zur Mehrfachbeauftragung meist auch kostengünstiger ist.

 

 

Direktbeauftragung

Aufträge für kleinere öffentliche Bauten können in Einzelfällen auch direkt vergeben werden.

 

Verhandlungsverfahren

Sobald das voraussichtliche Architektenhonorar die Summe von 200.000 Euro übersteigt, sind Auftraggeber von öffentlichen Bauten zu einer europaweiten Ausschreibung der Architektenleistung verpflichtet. Dabei haben sie die Wahl zwischen einem Wettbewerb und einem Verhandlungsverfahren.

Das Verhandlungsverfahren sieht vor, dass der öffentliche Bauherr unter den Bewerbern mindestens drei Architekturbüros, die er für qualifiziert hält, zu Auftragsgesprächen einlädt. Er kann auch unter den Kandidaten mehrere einzelne Vorplanungs-Aufträge vergeben oder, wie oben beschrieben, einen regulären Wettbewerb ausloben.

Für welches Verfahren sich der Bauherr entscheidet, ist von rein fachlichen Gesichtspunkten abhängig, denn das Honorar von Architektenleistungen ist einheitlich in der HOAI festgelegt. Nur so bleibt die Qualität einer unabhängigen Planung und Ausführung gewahrt.