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Vielfach unbekannt, deshalb jedoch keineswegs zu vernachlässigen ist das Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen, kurz: SiGeKo. Gegenüber anderen Wirtschaftszweigen belegt das deutsche Baugewerbe bei den Unfallzahlen einen traurigen ersten Platz, der Krankenstand ist überdurchschnittlich und auch die Frühinvaliditätsrate sehr hoch. Im europäischen Vergleich liegt die Bundesrepublik bei der Unfallhäufigkeit im obersten Drittel. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen am Bau ist jedoch gleichermaßen von sozialer wie ökonomischer Bedeutung, denn Unfälle und Erkrankungen verursachen hier fast immer Betriebsstörungen und damit Ausfälle und Terminverzug. Auch Sachschäden im Zusammenhang mit Unfällen wirken sich auf die Kosten aus. Der Bauherr hat also ein berechtigtes Interesse an der Thematik.
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Denn viele Arbeitsunfälle hängen ursächlich mit fehlender Koordination und mangelhafter Abstimmung zwischen den verschiedenen am Bau beteiligten Unternehmen und Gewerken zusammen. Oder die Ablaufplanung integrierte nur unzureichende Sicherheitsmaßnahmen. So kann eine gesundheitsgefährdende Situation bereits dann entstehen, wenn beispielsweise Parkett- und Malerarbeiten parallel laufen: Beim Versiegeln des Parketts steigen giftige Dämpfe auf, gegen die sich der Bodenleger routinemäßig schützt. Ohne SiGe-Koordinator wird jedoch im Vorfeld oftmals nicht an den zeitgleich arbeitenden Maler im Nebenraum gedacht, der dann den Giften schutzlos ausgesetzt ist. |
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Die Baustellenverordnung gilt nicht nur für den Neubau, sondern auch bei der Durchführung späterer Maßnahmen, während der "Lebenszeit" eines Gebäudes. Dazu gehören Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten, Inspektionen und Wartungen, für die der Gesetzgeber jeweils entsprechende Sicherungseinrichtungen fordert. So stehen zum Beispiel auf dem Hausdach im Lauf eines Jahres oftmals eine Vielzahl "gefährlicher" Arbeiten an: von der Antennenwartung über die Kaminreinigung bis zur Kontrolle von Regenrinnen und -rohren; Abdichtungen müssen inspiziert, Oberlichter gereinigt werden. |
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Detaillierte Informationen über die Baustellenverordnung mit allen Instrumentarien und vorgeschriebenen Tätigkeiten des Koordinators erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt |