Unfälle vermeiden und Baukosten senken

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen ist für Bauherren bereits seit dem 1. Juli 1998 gesetzliche Pflicht.

Vielfach unbekannt, deshalb jedoch keineswegs zu vernachlässigen ist das Thema Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen, kurz: SiGeKo. Gegenüber anderen Wirtschaftszweigen belegt das deutsche Baugewerbe bei den Unfallzahlen einen traurigen ersten Platz, der Krankenstand ist überdurchschnittlich und auch die Frühinvaliditätsrate sehr hoch. Im europäischen Vergleich liegt die Bundesrepublik bei der Unfallhäufigkeit im obersten Drittel. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen am Bau ist jedoch gleichermaßen von sozialer wie ökonomischer Bedeutung, denn Unfälle und Erkrankungen verursachen hier fast immer Betriebsstörungen und damit Ausfälle und Terminverzug. Auch Sachschäden im Zusammenhang mit Unfällen wirken sich auf die Kosten aus. Der Bauherr hat also ein berechtigtes Interesse an der Thematik.

Als Veranlasser des Bauvorhabens ist er laut Baustellenverordnung bereits seit dem 1. Juli 1998 gesetzlich dazu verpflichtet, zur wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle mit beizutragen. Konkret heißt das, dass er für alle Baustellen, bei denen mehrere Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen tätig werden, einen geeigneten Fachmann als SiGe-Koordinator zu bestellen hat. Damit ist die Baustellenverordnung in der Realität bei den meisten, also auch bei kleineren Bauvorhaben anzuwenden.

Durch ihre umfassende Kenntnis der Abläufe am Bau und durch ihre organisatorischen Fähigkeiten erfüllen viele Architekten und Architektinnen die Voraussetzungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination. Diese Aufgaben sind in der Baustellenverordnung im Detail geregelt. Bereits in der Planungsphase gilt es den sogenannten "Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan" zu erstellen, der für alle durchzuführenden Arbeiten auflistet, wann mit welchen Gefährdungen zu rechnen ist und welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Der SiGe-Koordinator steht dem planenden Architekten hier beratend zur Seite und wirkt bei der Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und des Bauzeitenplans mit.

 

Denn viele Arbeitsunfälle hängen ursächlich mit fehlender Koordination und mangelhafter Abstimmung zwischen den verschiedenen am Bau beteiligten Unternehmen und Gewerken zusammen. Oder die Ablaufplanung integrierte nur unzureichende Sicherheitsmaßnahmen. So kann eine gesundheitsgefährdende Situation bereits dann entstehen, wenn beispielsweise Parkett- und Malerarbeiten parallel laufen: Beim Versiegeln des Parketts steigen giftige Dämpfe auf, gegen die sich der Bodenleger routinemäßig schützt. Ohne SiGe-Koordinator wird jedoch im Vorfeld oftmals nicht an den zeitgleich arbeitenden Maler im Nebenraum gedacht, der dann den Giften schutzlos ausgesetzt ist.

Der SiGe-Koordinator achtet auf größtmögliche Effizienz der Maßnahmen. Wird schon im Vorfeld für das Baugerüst weitsichtig geplant, reduzieren sich später viele Kosten. Denn in der Regel errichtet der Rohbauunternehmer das Gerüst so, dass es seinen - und nur seinen - Ansprüchen genügt. Die nachfolgenden Gewerke wie Zimmermann-, Blechner- und Dachdeckerarbeiten benötigen dann zum Teil umfangreiche Umbauten und Ergänzungen an dem Gerüst, die unter dem Strich natürlich kostenintensiver und zeitaufwendiger sind, wie wenn sie von Anfang berücksichtigt worden wären. Die Koordination der unterschiedlichen Sicherheitseinrichtungen und die Festlegung der jeweiligen Anforderungen sind also wesentliche Aufgaben in der Planungsphase. Der SiGe-Koordinator benennt einen Verantwortlichen für das Gerüst, klärt eindeutige Zuständigkeiten und kontrolliert sie durch Baubegehungen.

Damit schiebt er auch unerfreulichen Gepflogenheiten den Riegel vor, wie sie oftmals am Bau zum Alltag gehören: Am Gerüst sind Teile entfernt worden und keiner war es. Der Gerüstbauer führt die Reparatur selbstverständlich nur gegen Kostenerstattung durch. Oder: Im Treppenhaus hat jemand die eingebaute Absturzsicherung entfernt und es lässt sich natürlich nicht mehr feststellen, welcher Mitarbeiter von welcher Firma dafür verantwortlich ist. Der Rohbauunternehmer muss das Geländer ein weiteres Mal anbringen, was er allerdings nur gegen entsprechende Bezahlung erledigt. Von Kosten und Zeitverlust einmal abgesehen, sind die Folgen solcher Mängel natürlich dann um ein Vielfaches schlimmer, wenn ein Unfall passiert.

Im Auftrag des Bauherrn achtet der Koordinator oder die Koordinatorin während der Bauzeit darauf, dass die festgelegten Maßnahmen befolgt und umgesetzt werden. Da die Unternehmer aber unverändert zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet sind, liegt ein Schwerpunkt der Koordinations-Tätigkeit auf der Beratung der beteiligten Firmen. Im Interesse eines ungestörten Bauablaufs führt der Koordinator zusammen mit dem bauleitenden Architekt und Vertretern der Baufirmen regelmäßig Begehungen durch. Findet er sicherheitstechnische Mängel, veranlasst er ihre Beseitigung.

Die Baustellenverordnung gilt nicht nur für den Neubau, sondern auch bei der Durchführung späterer Maßnahmen, während der "Lebenszeit" eines Gebäudes. Dazu gehören Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten, Inspektionen und Wartungen, für die der Gesetzgeber jeweils entsprechende Sicherungseinrichtungen fordert. So stehen zum Beispiel auf dem Hausdach im Lauf eines Jahres oftmals eine Vielzahl "gefährlicher" Arbeiten an: von der Antennenwartung über die Kaminreinigung bis zur Kontrolle von Regenrinnen und -rohren; Abdichtungen müssen inspiziert, Oberlichter gereinigt werden.

Auch hier ist der Bauherr mit einer weitsichtigen Planung gut beraten. Nachträgliche provisorische Lösungen, die jeder Handwerker jeweils nur für sich einsetzt, sind in der Summe teurer und darüber hinaus auch weniger sicher. Stattdessen plant der Koordinator von vornherein die sinnvollsten und kostengünstigsten Maßnahmen und sorgt für ihre professionelle Umsetzung. Die zusätzlich anfallenden Kosten amortisieren sich meist schnell.

Rechtzeitig vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten muss bei den meisten Bauvorhaben eine "Vorankündigung" an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt ergehen. Für Bauherren, die die Baustellenverordnung nicht beachten, droht von dieser Seite übrigens ein Bußgeld. Wesentlich gravierender stellt sich für ihn die Situation aber dann dar, wenn wegen einer fehlenden oder unzureichenden Koordination ein Unfall - womöglich mit Personenschaden - passiert. Haftungsansprüche daraus richten sich dann als erstes gegen den Bauherrn.

Nach Fertigstellung des Gebäudes liefert der Koordinator oder die Koordinatorin dem Bauherrn mit der "Unterlage für spätere Arbeiten" die Beschreibung von Arbeitsvorgängen und den entsprechenden Sicherungseinrichtungen. Diese Dokumentation dient als Handbuch für die sichere Durchführung von späteren Maßnahmen. Hier können natürlich auch solche Arbeiten aufgenommen werden, bei denen keine unmittelbare Gefahr besteht: Im Idealfall bekommt der Bauherr eine vollständige Checkliste für die Unterhaltung seines Gebäudes an die Hand.

Detaillierte Informationen über die Baustellenverordnung mit allen Instrumentarien und vorgeschriebenen Tätigkeiten des Koordinators erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt