Bei allem Charme können ältere Wohnhäuser oftmals kaum ihre baulichen Mängel verbergen: Durch die meist sehr dünnen Wände entweicht im Winter viel Wärme, das Raumklima ist ungemütlich, im schlimmsten Fall zieht es. Insbesondere wenn ohnehin Reparaturen anstehen oder wenn ein vorhandenes Gebäude den Besitzer wechselt, drängt sich eine energiebewusste Modernisierung auf.

So lassen sich durch eine Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden und Fenstern, Dach und Kellerdecke nicht nur die Heizkosten senken, sondern auch ein behaglicheres Raumklima durch wärmere Wände und Böden erzeugen. Je nach konkretem Zustand des Gebäudes schlägt der Architekt oder die Architektin als weitere Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs die Modernisierung der Heizungsanlage, den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Nutzung von Sonnenenergie vor.

 

Jenseits der freiwilligen Entscheidungen sind Hausbesitzer aber seit dem 1. Februar 2002 in einigen Bereichen dazu verpflichtet, bestehende Gebäude nachzurüsten. Im Rahmen der globalen Bestrebungen, den Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen zu mindern, schreibt der Staat mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Modernisierung von Heizanlagen und bestimmte Dämmungen vor. Konkret heißt das: Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, sind mit Ausnahme einiger energiefreundlicher Techniken bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb zu nehmen.

Spätestens zu diesem Termin müssen auch Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen wie zum Beispiel dem Keller liegen, gedämmt sein. Auch für sogenannte nicht begehbare, jedoch zugängliche oberste Geschossdecken ist eine entsprechende Dämmung vorgeschrieben. Damit sind Decken gemeint, die aus konstruktiven Gründen weder für einen späteren Dachausbau noch für eine Nutzung als Abstellkammer oder ähnlich in Frage kommen, jedoch für die entsprechenden Nachrüstarbeiten ausreichend zugänglich sind.

Nicht betroffen von der Nachrüst-Verpflichtung sind Eigentümer von Häusern mit ein bis zwei Wohnungen, sofern sie selbst in einer von ihnen leben. Erst bei einem Wechsel des Besitzers und in diesem Fall binnen einer Frist von zwei Jahren, gelten auch hier die gesetzlichen Anforderungen zur Energieeinsparung.

 

Im Gegensatz zu einem Teil der EnEV-Richtlinien, die für jeden Altbau bis zu einem festgelegten Termin zu erfüllen sind, beziehen sich andere EnEV-Vorschriften auf die Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen, für die sich der Bauherr gemäß seinen individuellen Bedürfnissen entscheidet. Wenn er zum Beispiel die Fassade neu verputzen lassen will, ein Austausch der Fenster ansteht oder das Dach ausgebaut werden soll, gilt grundsätzlich, dass sich die energetische Qualität des Gebäudes nicht verschlechtern darf. Wer keine Veränderungen an solchen Außenbauteilen vornimmt, muss an ihnen auch keine wärmedämmenden Maßnahmen durchführen. Zur Verbesserung der Behaglichkeit lohnt es sich jedoch allemal darüber nachzudenken.

Eine wichtige Größe für die Beurteilung eines Gebäudes ist die "Energiekennzahl". Sie gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter Wohnfläche in einem Jahr für die Raumheizung rechnerisch benötigt wird. Mit Modernisierungsmaßnahmen lässt sich diese Größe verringern - den angestrebten neuen Wert legen Bauherr und Architekt gemeinsam fest. Die Energiekennzahl ist für ein Gebäude das, was der Benzinverbrauch eines Autos auf 100 km ist. So hat ein typisches Einfamilienhaus aus den 60er Jahren einen Jahres-Primärenergiebedarf von 160 bis 220 kWh. Ein vergleichbarer Neubau darf nach der EnEV 100 bis 120 kWh nicht überschreiten. Bei einem echten Niedrigenergiehaus liegt der Wert zwischen 60 und 70 kWh.

Bei der Dämmung einer Fassade wird die EnEV-Anforderung in der Regel mit einer Dämmschicht-Dicke von 8 bis 12 cm erfüllt. Um den Neubaustandard zu erreichen, muss die Dämmschicht etwa 12 bis 16 cm dick sein. Für den Niedrigenergie-Standard sind es circa 20 cm. Bei Fenstern setzt der Architekt heute in der Regel eine Zweischeiben-Verglasung mit einem Wärmedurchgang - dem sogenannten U-Wert, früher k-Wert genannt - von 1,3 W/m²K ein. Niedrige U-Werte sind besonders an Nordfassaden oder verschatteten Hausseiten wichtig, weil es hier keine nennenswerten solaren Wärmegewinne gibt.

 

Besonders wirtschaftlich und für eine behagliche Raumtemperatur vorteilhaft ist die nachträgliche Dämmung der Kellerdecke zwischen beheizten und unbeheizten Räumen. Für den geübten Heimwerker ist es nicht schwer hier 8 bis 10 cm dicke Dämmplatten anzubringen und zusätzlich mit Gipskarton-Platten zu verkleiden. Bei der nachträglichen Dämmung von Dachflächen oder Decken unter Spitzböden sind Dicken von 16 bis 18 cm verlangt; hier empfiehlt es sich jedoch auf jeden Fall, den Rat eines Fachmanns einzuholen, damit die richtige Anordnung von Dampf- und Luftdichtung gewährleistet ist.

Eine noch wenig bekannte, aber häufig sinnvolle Sache ist der Einbau von Lüftungsanlagen. Ein einfacher Ventilator und ein paar Blechrohre sorgen während der Heizperiode automatisch für die richtige Menge Frischluft im Haus. Das garantiert ein gutes Raumklima bei gleichzeitig minimalem Energieverlust. Mit Hilfe eines Sonnenkollektors und einer Solarstrom-Anlage kann der Heizenergieverbrauch weiter gesenkt werden.

Welche Maßnahmen im konkreten Fall jeweils vorgeschrieben oder empfehlenswert sind, wissen Architekten und Architektinnen. Sie verfolgen ein reines Beratungs- bzw. Planungsinteresse und erteilen mit ihrem ganzheitlichen Überblick solide und umfassende Auskunft über den Ist-Zustand eines bestehenden Gebäudes.

 

Im Rahmen einer öffentlich bezuschussten "Vor-Ort-Beratung" des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erstellt ein als Energieberater zugelassener Architekt oder Ingenieur ein Gutachten. Darin findet der Besitzer des Gebäudes detaillierte Auskunft über sämtliche Sanierungsmöglichkeiten mit Angaben zu Kosten, Energie-Einsparung, Wirtschaftlichkeit und sinnvoller Reihenfolge der Einzelmaßnahmen. Diese Informationen sind ein hervorragender Leitfaden für die schrittweise Verbesserung des Hauses und damit zur langfristigen Werterhaltung und Wertsteigerung.

» Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bauherren, die zinsgünstige Baukredite beantragen wollen, benötigen dafür eine Energiediagnose von einem Architekten oder einer Architektin. In der Diagnose finden sich Aussagen zur künftigen CO2-Reduzierung aufgrund der geplanten Energiesparmaßnahmen. Sie kann, muss aber nicht im Rahmen der oben beschriebenen Vor-Ort-Beratung erstellt werden. Die Energiediagnose wird bei der Landeskreditbank bzw. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht, die beide zinsgünstige Darlehen für Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung bieten. Bei Krediten von der KfW erfolgt die Abwicklung über die Hausbank des Bauherrn: von der Einreichung des Antragformulars bis zur Auszahlung des Geldes. Details dazu finden sich in der Broschüre "Sie haben Wohnträume. Wir die Förderkredite. KfW", die ebenfalls über die Architektenkammer Baden-Württemberg, Tel. 0711-2196-141 zu erhalten ist.

» Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Darüber hinaus bietet das Landesgewerbeamt (LGA) innerhalb seines Impuls-Programm-Altbau einen umfassenden Überblick über die zahlreichen Fördermöglichkeiten für Baumaßnahmen.

» Impuls-Programm-Altbau des LGA