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So lassen sich durch eine Verbesserung der Wärmedämmung an Außenwänden und Fenstern, Dach und Kellerdecke nicht nur die Heizkosten senken, sondern auch ein behaglicheres Raumklima durch wärmere Wände und Böden erzeugen. Je nach konkretem Zustand des Gebäudes schlägt der Architekt oder die Architektin als weitere Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs die Modernisierung der Heizungsanlage, den Einbau einer Lüftungsanlage oder die Nutzung von Sonnenenergie vor.
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Im Gegensatz zu einem Teil der EnEV-Richtlinien, die für jeden Altbau bis zu einem festgelegten Termin zu erfüllen sind, beziehen sich andere EnEV-Vorschriften auf die Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen, für die sich der Bauherr gemäß seinen individuellen Bedürfnissen entscheidet. Wenn er zum Beispiel die Fassade neu verputzen lassen will, ein Austausch der Fenster ansteht oder das Dach ausgebaut werden soll, gilt grundsätzlich, dass sich die energetische Qualität des Gebäudes nicht verschlechtern darf. Wer keine Veränderungen an solchen Außenbauteilen vornimmt, muss an ihnen auch keine wärmedämmenden Maßnahmen durchführen. Zur Verbesserung der Behaglichkeit lohnt es sich jedoch allemal darüber nachzudenken.
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Im Rahmen einer öffentlich bezuschussten "Vor-Ort-Beratung" des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erstellt ein als Energieberater zugelassener Architekt oder Ingenieur ein Gutachten. Darin findet der Besitzer des Gebäudes detaillierte Auskunft über sämtliche Sanierungsmöglichkeiten mit Angaben zu Kosten, Energie-Einsparung, Wirtschaftlichkeit und sinnvoller Reihenfolge der Einzelmaßnahmen. Diese Informationen sind ein hervorragender Leitfaden für die schrittweise Verbesserung des Hauses und damit zur langfristigen Werterhaltung und Wertsteigerung. |
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Bauherren, die zinsgünstige Baukredite beantragen wollen, benötigen dafür eine Energiediagnose von einem Architekten oder einer Architektin. In der Diagnose finden sich Aussagen zur künftigen CO2-Reduzierung aufgrund der geplanten Energiesparmaßnahmen. Sie kann, muss aber nicht im Rahmen der oben beschriebenen Vor-Ort-Beratung erstellt werden. Die Energiediagnose wird bei der Landeskreditbank bzw. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingereicht, die beide zinsgünstige Darlehen für Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung bieten. Bei Krediten von der KfW erfolgt die Abwicklung über die Hausbank des Bauherrn: von der Einreichung des Antragformulars bis zur Auszahlung des Geldes. Details dazu finden sich in der Broschüre "Sie haben Wohnträume. Wir die Förderkredite. KfW", die ebenfalls über die Architektenkammer Baden-Württemberg, Tel. 0711-2196-141 zu erhalten ist.
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Darüber hinaus bietet das Landesgewerbeamt (LGA) innerhalb seines Impuls-Programm-Altbau einen umfassenden Überblick über die zahlreichen Fördermöglichkeiten für Baumaßnahmen.
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